Geschäftsbedingungen des Planet Scuba Club Hamburg (Stand: 01.07.2011)

Der Planet Scuba Club Hamburg ist ein Serviceangebot des Taucher-Zentrums Hamburg Papenhuder Str. 40, 22087 Hamburg. Der
Planet Scuba Club Hamburg ist kein Verein.
1. Beginn des Vertragsverhältnisses
1.1. Eine Mitgliedschaft im Planet Scuba Club Hamburg (nachfolgend PSC genannt) wird durch Übersendung des komplett ausgefüllten
Aufnahmeantrags oder durch Ausfüllen des Online-Antrags auf der Seite www.taucher-zentrum.de beantragt. Durch Übersendung/
Übergabe der Bestätigung, der PSC Dive-Card gilt der Antrag als angenommen und der Antragsteller (nachfolgend Mitglied genannt)
kann alle Vorteile der Dive-Card in Anspruch nehmen. Eine Ablehnung des Antrags bedarf keiner Begründung.
2. Dive Card
2.1. Die Dive-Card dient als Berechtigungsausweis für alle Leistungen und Vorzüge des PSC.
2.2. Für die Ausgabe der Dive-Card wird eine Mitgliedschafts-Gebühr erhoben, die bei monatlich 34,00 € liegt. Die Mindestmitgliedschaft
beträgt ein Jahr ab Aufnahme. Es gibt einen Rabatt von 5,00 € monatlich bei Abschluss eines 2-Jahres-Vertrages.
Die Gebühr wird monatlich vom auf dem Antrag angegebenen Konto abgebucht. Die Kosten einer Rücklastschrift bei Nichteinlösung
gehen zu Lasten des Mitglieds. Die mit diesem Vertrag erteilte Einzugsermächtigung ist jederzeit widerruflich. Der Mitgliedsbeitrag ist
jeweils zum 3ten Werktag des Monats fällig.
2.3. Die Dive-Card bleibt Eigentum des PSC und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gem. Pkt. 7 an den PSC zurückzugeben.
Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Mitglied persönlich benutzt werden.
2.4. Bei Verlust der Dive-Card ist der PSC unverzüglich zu benachrichtigen. Gegen Zahlung einer Kostenpauschale von derzeit 20,00
€ wird dem Mitglied eine neue Karte ausgestellt.
2.5. Das Mitglied hat im Falle des Verlustes der Dive-Card kein Haftungsrisiko bei missbräuchlicher Benutzung der Karte und wird
insoweit vom PSC freigestellt.
3. Leistungen/Verpflichtungen des Mitglieds
3.1. Das Mitglied hat die monatlichen Gebühren zu zahlen.
3.2. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass beim PSC oder von diesem dazu beauftragten Leistungsträgern
folgende Daten gespeichert werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon-, Fax- und Email-Verbindungen sowie die Bankverbindung
und die Daten über die Mitgliedschaft und die Inanspruchnahme von Clubleistungen.
3.3. Das Mitglied hat keine weiteren Verpflichtungen außerhalb dieser vertraglichen Regelungen, insbesondere keine Verpflichtungen
aus der Mitgliedschaft als solcher, da es sich beim PSC nicht um einen Verein handelt. Das Vereinsrecht mit seinen Mitgliederrechten
und –pflichten findet keine Anwendung.
4. Leistungen/Leistungsabgrenzung des Planet Scuba Clubs Hamburg
4.1. Die Leistungen des PSC für die Dive-Card sind unter Clubleistungen auf der Homepage abrufbar. Die Leistungen können u. a.
bestehen aus: Trainingsmöglichkeit für alle Mitglieder in verschiedenen Schwimmbädern (Schnorcheln/Gerätetraining) unter Supervision
von erfahrenen Tauchausbildern; Einrichtung eines Stammkundenkontos im Taucher-Zentrum Hamburg, Mitgliederpreise für
Ausfahrten, Info-abende und Workshops.
4.2. Der PSC versucht das Leistungsangebot für seine Mitglieder auch über externe Vertragspartner zu verbessern. Aktuelle Entwicklungen
und Angebote werden jeweils über die Homepage www.taucher-zentrum.de mitgeteilt.
4.3. Die Gebühr der PSC Dive-Card schließt neben vielen weiteren Dive-Card Vorteilen die Tauchversicherung der Dive-Card von Fa.
Aquamed ein.
4.4. Der PSC sowie dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei
einer verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet
der PSC nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein
anderer der in Satz 1 genannten Fälle erfüllt ist. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere
für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den
Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
5. Leistungen der externen Vertragspartner
5.1 Nimmt ein Mitglied Leistungen eines externen Vertragspartners in Anspruch, so tritt der PSC in diesen Fällen nur als Vermittler auf
und kann bei Fehlern oder nicht erbrachten Leistungen auch nicht belangt werden.
5.2. Der PSC behält sich vor, neue Vertragspartner aufzunehmen oder sich von alten Vertragspartnern zu trennen, um die Qualität des
Leistungsangebots zu sichern und zu ergänzen.
6. Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Mitgliedsgebühren gem. Pkt 2.1 bis 2.3 werden dem Mitglied
schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied kann den Änderungen der Vertragsbedingungen mit einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des
Änderungsschreibens schriftlich widersprechen. In diesem Fall bleiben die alten Gebühren bestehen und das Vertragsverhältnis endet
zum Ende des laufenden Vertragsjahres. Wird nicht fristgerecht widersprochen, gelten die Änderungen als angenommen und werden
Vertragsgrundlage.
7. Vertragsbeendigung
7.1. Das Vertragsverhältnis endet frühestens ein Jahr nach Beginn der Mitgliedschaft beim PSC. Es verlängert sich um jeweils ein weiteres
Jahr, falls es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des laufenden Vertragsjahres schriftlich
gekündigt wird. Bei der ermäßigten Mitgliedschaft der PSC Dive-Card mit Abschluss einer 24-monatigen Mitgliedschaft ist eine Kündigung
erstmals mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des zweiten Mitgliedsjahres möglich. Vor Ablauf der vertraglich vereinbarten
Vertragsdauer ist der Vertrag gemäß § 314 BGB nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar.
7.2. Ein Widerspruch gem. Pkt. 6.1 gilt als Kündigung zum Ende des laufenden Vertrags-zeitraumes.
7.3. Eine Kündigung des Mitglieds kann auch innerhalb des Vertragsjahres jederzeit durch schriftliche Erklärung erfolgen, der Beitrag
ist bis zum Ende des laufenden Vertragszeitraumes zu zahlen.
8. Nebenabreden
Vor Vertragsabschluss getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des geschlossenen Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Dies gilt nicht,
wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.